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Foto-Film-Praxis: Ton und Mischung

Klasse, der Film ist fertig - aber die Wirkung ist etwas lahm - dann liegt´s am Ton, denn dieser beeinflusst die Bildwirkung ganz extrem. Was Sie beachten sollten und Ideen fĂĽr die Tongestaltung liefert Teil sieben unseres Praxis-Ratgebers. 
 

Wichtig ist es darauf zu achten, dass im Ton keine Löcher auftreten und kurzfristig ein Stummfilm läuft, denn das menschliche Auge reagiert weitaus träger als das Gehör und toleriert viel eher Bild- als Tonfehler. Das bedeutet: Entweder Sie setzen auf den Originalton (O-Ton), der damit aber auch inhaltlich ordentlich sein sollte, oder sie verzichten ganz auf ihn.

Ton, der nur ab und zu auftaucht wirkt seltsam und irritiert. Genauso verpönt sind beim Film abrupte Musikwechsel – denn Stimmungen sollen sich wandeln und nicht sofort umschlagen. Einziges Hilfsmittel, um Lücken beziehungsweise schlechten Originalton zu überdecken und Musik sauber zu überblenden, ist die Tonmischung. Man kann mit den Lautstärken der verschiedenen Quellen spielen und so mal den O-Ton und mal die Musik in den Vordergrund kommen lassen.

Allerdings macht es keinen Sinn, innerhalb weniger Sekunden permanent an den Pegeln zu drehen: Wenn der O-Ton immer nur für wenige Sekunden gut ist, dann muss er im Hintergrund bleiben. Nur bei längeren Passagen holt man ihn dann in den Ton-Vordergrund und senkt ihn danach wieder sanft ab, um die Musik hoch zu regeln. Entsprechend wichtig ist es, dass die Musik immer authentisch klingt und somit zum Filmthema passt – was liegt also näher, als direkt die Straßenmusikanten oder den Auftritt auf der Party aufzunehmen? Allerdings: Achten Sie auf die Musikrechte (siehe unten - Kasten „Filmmusik").

Wenn Sie heute im Fernsehen eine Dokumentation genau anschauen und vor allem aufmerksam zuhören, dann merken Sie schnell: Selbst Dokumentarfilmer greifen auf Audioeffekte zurück. Besonders beliebt ist das zurzeit bei Titeln, die durch ein Geräusch unterstützt werden, sei es das Tastaturklappern oder sphärische Klänge.

Selbst Ortswechsel mit entsprechend auffallenden Animationen sind gerade wieder beliebt und werden vom Ton entsprechend unterstützt. Bei Geräuschen kann man vor allem an die Kreativität des Filmers appellieren: Wer schon bei der Aufnahme mitdenkt und gut zuhört, findet interessante und passende Geräusche.

Optimal sind die aber immer nur dann, wenn sie authentisch sind – entsprechend schwer hat man es mit Geräuschen aus der Konserve.

Filmmusik

Grundsätzlich stellt die Verknüpfung von Bildern mit Musik im urheberrechtlichen Sinn eine Bearbeitung dar. Zudem wird die Musik vervielfältigt, indem sie auf den jeweiligen Datenträger aufgespielt wird. Solange sich all dies im privaten Rahmen bewegt, ist es ohne weiteres zulässig. Musik darf für private Zwecke in geringem Umfang kopiert werden, soweit keine Kopierschutzmaßnahmen diese Möglichkeit einschränken. Ebenso darf man im Privatbereich mit fremden Werken nach Lust und Laune experimentieren und sie bearbeiten. Einer Zustimmung der GEMA, der jeweiligen Musikverlage oder Plattenfirmen bedarf es nicht. Dieses Privileg gilt aber nur für die private Nutzung.
TakterkennungII
Bei Cyberlinks Power Director hilft ein eigenes Modul dabei, den Takt der Musik auto- matisch zu erkennen. Die Marker werden dann in der Timeline angezeigt und helfen beim Zuschneiden der clips.
Tonmischung
Die Tonmischung klappt während der Wiedergabe, wobei man mit den Reglern die Lautstärke bestimmt. (Passend zum Thema:Workshop - Ton verbessern und effektvoll mischen)
Tonmischung manuell
Alternativ bieten die Programme die Möglichkeit, Ankerpunkte in der Tonspur zu setzten und damit den Ton manuell in der Lautstärke zu regeln. (Passend zum Thema:Musikvideos selbst gemacht - der richtige Stil)
 
Tonrechteeinholen

Feiner Unterschied: In Fällen, in denen nicht nur normale konzertmäßige Darbietungen gefilmt werden, sondern Theateraufführungen oder Musicals, sind nicht nur musikalische Rechte zu klären, sondern auch die Rechte an der jeweiligen Inszenierung. Zum Thema haben wir seinerzeit einen separaten Rechtsratgeber sowie Musikrechte zum Film I und Musikrechte zum Film II veröffentlicht.

Im Einzelfall kann die Abgrenzung zwischen privater Nutzung und öffentlicher Verwertung schwierig sein. Sicherlich privat ist die Vorführung im Familien- und Freundeskreis. Entscheidend ist aber nicht die Größe der Veranstaltung oder die Menge der Zuschauer, sondern ob die Besucher untereinander oder zum Veranstalter in einer persönlichen Beziehung stehen.

So kann die Präsentation eines Films anlässlich einer Hochzeitsfeier mit Hunderten geladenen Gästen ohne weiteres als private Vorführung gelten, wohingegen eine allgemein zugängliche Vorführung, etwa eine Diashow im örtlichen Kulturzentrum mit nur einer Hand voll Besuchern bereits als öffentliche Veranstaltung einzustufen ist.

Immer und zwangsläufig als öffentliche Verwertung ist die Veröffentlichung im Internet anzusehen.

Dies war der siebte Teil unseres Weihnachts-Spezials zum Thema "Filmen mit Digitalkameras". Die folgenden Tage präsentieren wir diese weiteren Kapitel zum Thema:

 


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