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Bundesnetzagentur: Allgemeinzuteilung für Funkmikrofone

Die Bundesnetzagentur hat eine administrative und finanzielle Erleichterung für Nutzer drahtloser Produktionsmittel wie Funkmikrofone angekündigt.

Im für professionelle Produktionen verwendeten UHF-Band (470 – 608 MHz, 614 – 694 MHz) werden Frequenzen jetzt allgemein zugeteilt. Damit entfällt die bisher geltende Einzelzuteilung, die für die Nutzerinnen und Nutzer mit einer Antragstellung verbunden und zudem gebührenpflichtig war.

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Für die professionellen Funkmikrofone entfällt künftig die nötige Einzelzuteilung für die genutzten Frequenzen.

Für diese Neuregelung haben sich viele Firmen, allen voran Sennheiser sowie Anwendergruppen wie „SOS – Save Our Spectrum“ seit knapp zwei Jahren stark gemacht. Die anlagenbezogene Gebühr für eine Mikrofonanlage fällt nun ersatzlos weg. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten für die Branche ein wichtiges Signal, meint Sennheiser dazu in einer Stellungnahme.

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Die derzeit bei Filmern immer häufiger eingesetzten Funklösungen arbeiten bereits länger ohne eine Einzelzuteilung zu benötigen: Entweder in anderen Frequenzbändern oder über Bluetooth.

Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Deshalb geht die Branche davon aus, dass das gesamte Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz mindestens bis dahin, wie bisher, gemeinsam mit dem Rundfunk genutzt werden kann.

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Wir hatten das Røde Wireless Go - Mini-Funkmikro-System bereits im Test.

Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass sie „keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs gewährt. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchti-gungen nicht auszuschließen und hinzunehmen."