Da es auf die Verwertung des Bilds in einer bestimmten Art und Weise und nicht auf die Herstellung des Bilds ankommt, besteht für Filmer und Bildagenturen selten die Gefahr, wegen einer Markenverletzung angegangen zu werden, sofern sie sie nicht selbst begehen, also insbesondere das mit dem Bild rechtswidrig gekennzeichnete Produkt selbst auf den Markt bringen oder an der Vermarktung des Produkts selbst mitwirken. Probleme kann es für Filmer und Bildagenturen auch dann geben, wenn sie das Bild für einen Dritten wissentlich gerade zu dem Zweck herstellen, dass es später für die Begehung einer Markenverletzung verwendet werden soll.
Verwertung: Das Bild der Hauswand mit der Mc- Donalds-Werbung kann unproblematisch beim nächsten Film gezeigt oder zur Illustration einer Reportage verwendet werden, in einem Werbefilm für ein Restaurant sollte es aber besser nicht auftauchen. (Autor: Marcel Klinger Quelle: pixelio.de )
Christopher Langlotz, Rechtsanwalt in der Kanzlei Bronhofer Lukac Langlotz & Partner.
FAZIT
Filmen von Marken und die Videoverwertung sind meist unproblematisch, solange die Verwertung keinen wirtschaftlichen, sondern einen rein künstlerischen Aspekt hat.