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BMVI: neue Flugverordnung für Drohnen

UPDATE: Bundesrat hat heute beraten und entschieden. 20.01.2017: Das Bundesminiserium für Verkehr hat schon länger neue Regeln für Multikopter angekündigt – jetzt hat das Kabinett einen entsprechenden Beschluss für eine Verordnung gefasst - allerdings mit deutlichen Einschränkungen gegenüber der ursprünglichen Planung.

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1. Kennzeichnungspficht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden – auch auf Modelluggeländen.
2. Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden.
3. Erlaubnispficht: Ab 5,0 kg wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
4 Grundsätzlich verboten: Ab 100 m dürfen Drohnen nur fiegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis bei den Landesluftfahrtbehörden eingeholt wurde.

Quelle: BMVI

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Drohnen über fünf Kilogramm bedürfen künftig eine Fluggenehmigung der Luftfahrtbehörde.

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Der getestete Yuneecs Breeze 4K zählt zu den kleinen leichten Drohnen die sich per Smartphone steuern lassen.