Das zuständige Verkehrsministerium plant eine generelle Kennzeichnungspflicht für Multikopter bereits ab einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers. Damit soll bei einem Absturz beziehungsweise einem verursachten Schaden der Halter schneller ermittelbar sein.
Auf der Gegenseite wird man unterhalb einer Gesamtmasse von 5 Kilogramm des Multikopters künftig generell keine Erlaubnis mehr benötigen. Bei höherem Gewicht ist nach dem derzeitigen Entwurf dagegen künftig generell eine Betriebserlaubnis der Landesluftfahrtbehörden nötig und dazu auch ein Kenntnisnachweis – also eine Art Flugschein. Diesen soll man offensichtlich auch online ablegen können, wobei das Mindestalter bei 16 Jahren liegt. Ansonsten reicht auch eine gültige Pilotenlizenz oder eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle). Die Bescheinigungen gelten für 10 Jahre.
Für Flieger unter 5 Kilogramm Gewicht soll das fliegen außerhalb der Sichtweite künftig generell verboten sein. Das gleiche gilt für Flüge über sensiblen Bereichen, z.B. über Verkehrswegen, an Flughäfen oder Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften. Auch Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen und Naturschutzgebiete darf man nicht überfliegen. Und auch das Überfliegen von Wohngrundstücken ist künftig ganz klar geregelt: Der Eigentümer muss zustimmen, sonst ist es nicht erlaubt. Die maximale Flughöhe soll künftig auf 100 Meter begrenzt sein – wer höher will benötigt den bereits erwähnten Kenntnisnachweis auch für kleinere Multikopter.
Unbemannte Flugsysteme über 25 Kilogramm soll es künftig im Luftraum prinzipiell nicht mehr geben – sie erhalten ein Betriebsverbot.