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YouTube: Millionen User im juristischen Graubereich I

Videoportale, insbesondere YouTube, liegen im Trend und können für eine extreme Verbreitung von Videos und Diaschauen sorgen. Was viele übersehen: die rechtliche Situation der Inhalte ist vollkommen ungeklärt. VIDEOAKTIV greift das Thema in einem neuen Praxis und Technik Artikel auf und erklärt, wie es mit der Rechtslage bei auf YouTube veröffentlichen Videos aussieht.
 

Die Rechtslage bei YouTube:

Bei den Videos ist zu unterscheiden zwischen der Person, die Inhalte einstellt, der Verantwortlichkeit von YouTube selbst und einer Verantwortung Dritter, die sich fremde eingestellte Videos durch Verlinkung auf Ihrer Seite zu Eigen machen.

Wer Videos bei YouTube hoch lädt sollte alle hierfür relevanten Rechte besitzen. Dies schließt nicht nur Rechte am Filmmaterial selbst ein. Wurde selbst gefilmt, gibt es hiermit kein Problem. Wer hingegen ungefragt fremdes Filmmaterial, Musikvideos oder auch nur Ausschnitte aus Fernsehsendungen, einstellt, besitzt in aller Regel nicht die hierzu erforderlichen Rechte. Dabei spielt auch keine Rolle, wenn das Material bereits öffentlich gesendet wurde. Zwar durften für den Privatgebrauch dann Aufzeichnungen gefertigt werde. Dies berechtigt aber nicht dazu, solche Aufnahmen dann ins Internet zu stellen.

Aber auch bei selbst gefertigten Filmaufnahmen sind häufig vielfache weitere Rechte relevant. Dies beginnt bei den Rechten der im Film benutzten Musik und endet bei möglicherweise betroffenen Persönlichkeitsrechten abgebildeter Menschen. Der Youtube-Nutzer kann auch nicht davon ausgehen, dass YouTube hier für ihn in die Presche springt und die erforderlichen Rechte eingeholt hat. Selbst wo dies möglich wäre, also beispielsweise bei Rechten an Musik, die von der GEMA als Verwertungsgesellschaft vergeben werden, besteht derzeit keine Lizenzvereinbarung mit Youtube, da man sich bislang auf kein Vergütungsmodell einigen konnte.

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Eigener YouTube-Kanal: Oftmals verletzen Youtube-Nutzer unbeabsichtigt Urheberrechte. Man sollte immer darauf achten, keine fremden Videos auf YouTube hochzuladen.
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Aufgepasst: Ganz unten auf der YouTube-Seite finden sich Hinweise zum Urheberrecht.

Grundsätzlich haftet also zunächst der Inhaber des jeweiligen YouTube Kanals für die von ihm eingestellten Inhalte. Dies sollte eigentlich auch wenig überraschend sein, ergibt es sich doch bereits aus den Youtube-Nutzungsbedingungen. Da allerdings das Hochladen von Videos und die hierfür erforderliche Youtube-Registrierung anonym möglich ist, wovon der überwiegende Großteil der Youtube-Nutzer auch Gebrauch macht, besteht rein faktisch dennoch nur ein geringes Risiko für den Kanalinhaber aufgrund rechtsverletzender Inhalte der hochgeladenen Videos tatsächlich in Haftung genommen zu werden.

Anders sieht dies aus, wenn der Betreiber des Youtube-Kanals sich selbst zu erkennen gibt, was insbesondere bei kommerziell betriebenen Youtube-Kanälen von Firmen und Unternehmern zu Werbezwecken der Fall ist.
Einziges einigermaßen probates Mittel für Rechteinhaber, deren Rechte durch unbefugt hochgeladenen Videos verletzt wurden, war das so genannte „flagging", also die Möglichkeit der Meldung rechtsverletzender Inhalte an YouTube, wodurch in der Folge das Video in der Regel entfernt wurde. Für YouTube selbst war dies mit keinen rechtlichen Konsequenzen verbunden. Durch einige neuere Gerichtsentscheidungen scheint sich nun aber die Tendenz abzuzeichnen, dass YouTube selbst von sich aus zur Überprüfung der eingestellten Inhalte verpflichtet sein soll. Grund hierfür ist vor allem, dass sich YouTube ausdrücklich die Inhalte zu Eigen macht, sich also mittels der Nutzungsbedingungen Rechte an dem eingestellten Material einräumen lässt und damit die Inhalte wie eigene Inhalte vermarktet.

 

FAZIT

Es bleibt also festzuhalten, dass der Kanalinhaber, so er denn ermittelbar ist, und zudem seit kurzem verstärkt auch YouTube als Plattformbetreiber selbst, für Rechtsverletzungen haftbar ist.


 


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