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Nutzungs-Vereinbarungen - Beispiel-Formulierungen

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Außerdem empfiehlt es sich festzulegen, in welchen Ländern das Recht gelten soll.

„Das Recht gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz."

„Das Recht gilt weltweit."

Auch einen Zeitraum sollte man festlegen.

„Das Recht gilt für die Dauer von einem Jahr ab Unterzeichnung des Vertrages."

„Das Recht gilt zeitlich unbeschränkt."

Wichtig fĂĽr den Fotografen ist natĂĽrlich auch, was er fĂĽr die Verwertung des Bildes als Gegenleistung erhalten soll.

„Der Urheber erhält für die Einräumung der Rechte einen Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 Euro"

„Der Urheber erhält eine Vergütung in Höhe von 60 Prozent des Nettoladenpreises."

„Der Urheber erhält für die Dauer der Nutzung monatlich 100,00 Euro."

Im Einzelfall kann es ratsam sein festzulegen, ob der Verwerter berechtigt sein soll, die betreffenden Aufnahmen auch zu bearbeiten und damit zu verändern.

Ist in den vorstehenden Punkten eine Regelung getroffen, kann man davon ausgehen, dass die wichtigsten Inhalte eines Lizenzvertrages abgedeckt sind.

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Nutzungsumfang: Festgelegt werden sollte, in welchen Ländern das Recht gilt. (Quelle: pixelio.de Autor: Ingrid Kranz)
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Urheberrecht: Der Urheber hat das alleinige Recht darĂĽber zu entscheiden, wer seine Aufnahmen auf welche Weise verwenden darf. (Quelle: pixelio.de Autor: Rainer Sturm)

FAZIT (Christopher Langlotz, Rechtsanwalt)

Am wichtigsten ist natürlich immer die Frage, welche Rechte der Urheber genau bekommen sollte und welche Gegenleistung er dafür erhält.

Wir veröffentlichen regelmäßig weitere Rechtsratgeber. Es folgen demnächst:

(jos)





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