Solange man den Urheber (sprich Komponisten/Musiker) sowie die Webseite (filmmusic.io) für mindestens zwei Sekunden im Video einblendet darf man künftig also einfach zugreifen. Mit der heruntergeladenen Musik kann man nicht nur seine Filme vertonen sondern anschließend auch auf YouTube hochladen. Oder eben an den Kunden weiterreichen.
Das eigentlich Besondere ist jedoch, dass der Verweis im Film gar nicht nötig ist. Wer auf diese Nennung verzichten möchte, kann sich auf der Webseite einen kostenlosen Account erstellen und kann dort, so wie bisher auch schon, Projekte anlegen und Musik lizenzieren – allerdings nun kostenfrei. Ist dies geschehen können Filmemacher oder Agenturen die Musik einsetzen ohne den Urheber zu nennen. Für professionelle Anwender zum Beispiel für die Nutzung auf Messen wichtig: So kommt man an die wichtigen Lizenzdokumente für die Musik direkt als PDF. Auch das Anlegen von Kunden ist möglich, so dass die Erstellung von Freigabedokumenten für alle Nutznießer eines Projektes möglich ist. Weiterer Vorteile: Man bekommt MP3-Dateien in doppelter Qualität (320 anstatt 128 kBit/s) und zudem Möglichkeit sie bequem als Wave-Dateien herunterzuladen. Registrierte Nutzer bekommen zudem etwas mehr Suchoptionen, so dass die Suche gezielter klappt.
Die Musik künftig komplett kostenfrei anzubieten ist ein recht krasser Schritt und zeigt wie hart der Markt inzwischen geworden ist. Dass daran der Google Mutterkonzern Alphabet mit dem YouTube-Portal nicht unbeteiligt ist und wie Filmmusik heute aufgebaut ist, das erklären und zeigen wir hier.