Mit dem Digital Content Funding unterstützt die Medien- und Filmgesellschaft (MFG) Baden-Württemberg die Entwicklung von digitalen Projekten wie Filme, Spiele oder andere Inhalte. Dabei stand im Fokus, dass die Förderungsmittel zukünftig einfacher, flexibler und attraktiver zur Verfügung stehen. Medienschaffende und Entwickler können dabei zinslose und erlösbedingt rückzahlbare Darlehen bis 20.000 Euro oder bis 200.000 Euro für ihr Projekt beantragen, je nachdem in welchem Stadium sich dieses befindet. Dabei gelten seit kurzem neue Förderkonditionen für Rückzahlung und die Höhe des Darlehens, wobei man auch Zuschüsse anstelle von Darlehen beantragen kann. Dieser Zuschuss kann aber maximal 20 Prozent der Gesamtherstellungskosten betragen. Anträge für höhere Fördersummen bis maximal 200.000 Euro sind bis zu zweimal jährlich möglich.
Für ein Konzept und Prototypen ist das DCF-Darlehen jetzt etwa erst ab Markteinführung des Projekts respektive ab Rechteverkauf erlösbedingt rückzuzahlen. Dabei beteiligt sich die MFG Baden-Württemberg mit bis zu 80 Prozent an den Gesamtherstellungskosten. Ebenfalls in den Bereichen Prototyp und Produktion lassen sich 25 Prozent der Gesamtherstellungskosten als Marketing- und Vertriebskosten geltend machen. Ein Förderantrag für ein Konzept darf zudem auch unabhängig von dem später voraussichtlich genutzten digitalen Medium gestellt werden. So kann auch erst im Laufe der Produktion ein geeignetes Medium oder eine Plattform gefunden werden.
Die nächste Einreichfrist für eine Förderung endet am 16. August 2018. Über die Anträge der Fördervariante entscheidet eine fachkundige Jury. Die Gesamtfördersumme der MFG für das Digital Content Funding beträgt in diesem Jahr 600.000 Euro. Alle weiteren Infos hier.