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Dashcam-Aufnahmen: Stuttgarter Oberlandesgericht erklärt Video zu Beweismittel

Dashcams gelten nicht ohne Grund als eine Art Actioncam, schließlich sind Parallelen bei Technik und Design nicht von der Hand zu weisen. Die Kameras werden zumeist im Straßenverkehr zur Beweissicherung eingesetzt, obwohl entsprechendes Videomaterial vor Gericht eigentlich keine Beweiskraft hat – zumindest bis jetzt.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat erstmals Videomaterial einer Dashcam als Beweismittel zugelassen. Bisher war entsprechendes Material aufgrund von Datenschutzgründen vor Gericht nicht zulässig.

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Dashcams wie die Rollei CarDVR 310 und 300 könnten zukünftig noch mehr an Zuspruch finden.