Große Hochhäuser sind beeindruckend, nicht umsonst werden diese häufig gefilmt und fotografiert. Doch darf man von öffentlichem Grund auch einfach in die Gebäude filmen oder greift da schon das Hausrecht? Diese Frage beschäftigte VIDEOAKTIV-Leser Renzo Dohm. Dieser Rechtsratgeber ist eine Ergänzung zum Thema Panoramafreiheit und klärt auf, was erlaubt ist und was nicht.
Panoramafreiheit bedeutet ...
Panoramafreiheit bedeutet, dass Dinge, die an öffentlich zugänglichen Plätzen für jedermann zu sehen sind, auch gefilmt oder fotografiert werden dürfen. Doch wie sieht es aus, wenn von einem öffentlichen Platz das "Innenleben" eines Gebäudes durch große Fenster aufgezeichnet wird?
Ein Gebäude von außen zu filmen auf einem öffentlichen Platz ist in der Regel kein Problem. Was aber ist, wenn man in die Fenster filmt und aufzeichnet, was im Gebäude geschieht? Die Antwort gibt dieser Rechtsratgeber. (Foto: Renzo Dohm, Frankfurt am Main)