Ein Film ohne Musik? Undenkbar! Ob Urlaubsvideo oder Diashow: die passende akustische Untermalung gehört einfach dazu. Aber wie ist das mit den entsprechenden Rechten?
Ratgeber: Zur Legalität von musikalischer Untermalung
Wer seine Bilder mit fremder Musik unterlegt, benötigt dafür in vielen Fällen die Erlaubnis der Komponisten und Künstler. Grundsätzlich stellt die Verknüpfung von Bildern mit Musik im urheberrechtlichen Sinn eine Bearbeitung dar. Zudem wird die Musik vervielfältigt, indem sie auf den jeweiligen Datenträger aufgespielt wird. Solange sich all dies im privaten Rahmen bewegt, ist es ohne weiteres zulässig. Musik darf für private Zwecke in geringem Umfang kopiert werden, soweit keine Kopierschutzmaßnahmen diese Möglichkeit einschränken. Ebenso darf man im Privatbereich mit fremden Werken nach Lust und Laune experimentieren und sie bearbeiten. Einer Zustimmung der GEMA, der jeweiligen Musikverlage oder Plattenfirmen bedarf es nicht. Diese Privilegierung gilt aber nur für die private Nutzung.