Nicht selten tauchen auf Partys, in Diskotheken oder bei Sportveranstaltungen Fotografen und Filmer auf, die scheinbar wahllos Zuschauer oder Gäste aufnehmen. Oft können die abgelichteten Personen später Abzüge der Bilder im Internet bestellen oder sich selbst auf der Homepage des Veranstalters bewundern. Viele werden nichts dagegen haben, wenn sie auf einer ausgelassenen Feier am folgenden Tag im Internet zu sehen sind. Doch wie sieht die Rechtslage aus? Im neuen VIDEOAKTIV Rechtsratgeber "Event-Filmer" zeigen wir auf, wann es riskant wird Aufnahmen einer Veranstaltung ohne Erlaubnis zu veröffetnlichen und wann sich der Filmer auf sicherem Eis bewegt. (jos/pmo) Direkt zum Artikel: Event-Filmer Spannende Frage: Darf die Kamerafrau das Publikum einfach so aufnehmen?