Denn grundsätzlich haben auch oben genannte Personengruppen das Recht am eigenen Bild. Daher sollte bereits vor Herstellung von Aufnahmen ein Vertrag über die weitere Verwertung der Filmaufnahmen geschlossen werden. Er soll für beide Seiten Rechtssicherheit im Hinblick auf die weitere Verwertung und die näheren Umstände des Sets schaffen. Was Filmer und Fotografen genau beachten sollten und wie so ein Vertrag zustande kommen kann, lesen Sie im neuen VIDEOAKTIV-Rechtsratgeber "Darstellervertrag" unter Praxis&Technik. Alle bereits veröffentlichen Rechtsratgeber finden Sie hier nochmals gelistet: - Rechtsratgeber: Marken im Bild- Rechtsratgeber. Filmen von Promis- Rechtsratgeber: Persönlichkeitsrechte- Rechtsratgeber: Die Freiheit des Bildes (jos/pmo) Direkt zum Rechtsratgeber: Darstellervetrag Mit Einverständnis: Bei minderjährigen Models ist darauf zu achten, dass die Einwilligung der Eltern vorliegt.( (Rolf van Melis / pixelio.de )