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    Nutzungs-Vereinbarungen

    Film- und Fotoaufnahmen sind mit ihrer Entstehung urheberrechtlich geschützt. Wer sie nutzen will, muss mit dem Urheber dazu eine Vereinbarung treffen. Ratgeber: Was Sie über Nutzungsvereinbarungen wissen sollten
    Der Schutz der Aufnahmen ergibt sich aus § 2 Nr. Abs. 1 Nr. 5 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) oder aus § 72 UrhG (sog. Leistungsschutzrecht). In beiden Fällen hat der Urheber das alleinige Recht darüber zu entscheiden, wer seine Film oder Fotoaufnahmen auf welche Weise verwerten darf. Zu den wichtigsten Verwertungsformen zählt das Vervielfältigen, das Verbreiten und das Veröffentlichen im Internet.
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    Rechtsratgeber:
    pfeil_klw Was Sie über Nutzungsvereinbarungen wissen sollten
    6_2010
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