Grundsätzlich ist es niemandem verwehrt, fremde Marken zu filmen. Wenn bei einer Aufnahme auf der Straße ein Mercedes-Stern ins Bild gerät oder eine McDonalds-Werbung auf einer Hauswand zu sehen ist, ist das nicht zu beanstanden. Das gilt auch dann, macht die Marke das eigentliche Motiv des Fotos aus. Das bedeutet für Filmer und Bildagenturen aber nicht, dass sie sich im Umgang mit fremden Marken vollkommen sorglos verhalten dürfen. Was genau zu beachten ist, klärt VIDEOAKTIV im neuen Rechtsratgeber "Marken im Bild", wie gewohnt in den Hintergrundinfos. - Den kompletten Artikel lesen Sie hier.Wer sich darüber hinaus noch über weitere Rechtslagen in der Film- und Fotolandschaft informieren möchte, findet alle bereits erschienen VIDEOAKTIV-Rechtsratgeber unter folgendem Link - oder weiter unten übersichtlich gelistet.  - Rechtsratgeber: Filmen von Promis- Rechtsratgeber: Persönlichkeitsrechte- Rechtsratgeber: Die Freiheit des Bildes (jos/pmo) Direkt zum Artikel: Marken im Bild Es kommt häufig vor, dass bei einer Aufnahme eine Marke – gewollt oder ungewollt – mit abgelichtet wird. Wie gestaltet sich dann aber die Rechtslage, möchte der Autor die Aufnahme veröffentlichen? VIDEOAKTIV weiß Rat und gibt Antworten im neuen Rechtsratgeber "Marken im Bild". (Bild: Jasper-J.-Carton www.pixelio.de)