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VIDEOAKTIV-Rechtsratgeber: Persönlichkeitsrechte

Das Urheberrecht schützt Personen und Personengruppen vor der Verbreitung von Fotos und Videos ohne Wissen oder Einverständnis der Abgelichteten. Bereits im Jahr 1907 hat der Gesetzgeber mit dem § 22 des Kunst- und Urhebergesetzes das Recht am eigenen Bild geregelt. Seitdem dürfen Bildnisse und damit auch Videoaufnahmen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich ...  

Rom-079