Seit Januar 2008 ist der zweite Korb der deutschen Urheberrechtsnovelle in Kraft. Es soll eigene Inhalte schützen, beschränkt aber auch den freien Umgang mit Videomaterial im Internet. Was geht und was nicht geht, lesen Sie hier.
Übersicht: Urheberrecht
Seit Januar 2008 ist der zweite Korb der deutschen Urheberrechtsnovelle in Kraft. Es soll eigene Inhalte schützen, beschränkt aber auch den freien Umgang mit Videomaterial im Internet. Was geht und was nicht geht, lesen Sie hier.
Wenn das Licht im Kino erlischt, spielt sich immer wieder eine schreckliche Szene ab: Da heulen vor grauen Gefängnismauern eine Alleinerziehende samt Kindern Geburtstagsständchen für Papa hinter dem Stacheldraht. „Noch viermal singen“, sagt die Mama auf die Frage ihrer Sprösslinge, wann der Papa denn wieder aus dem Bau kommt. Und der Slogan „Raubkopierer sind Verbrecher“ macht unmißverständlich klar, dass Verstöße gegen das Urheberrecht kein Kavalliersdelikt sind.
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