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Achtung China-Import: Warum eine Konformitätserklärung?

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Mit der YI 4K Action Camera haben wir in der VIDEOAKTIV 5/2017 eine der typischen chinesischen Actioncams im Test, die in Foren teils hoch gelobt werden. Doch einiges spricht dafĂĽr hier vorsichtig zu sein.
 
Vor allem das Preis-/Leistungsverhältinis, so der Tenor in den einschlägigen Foren, ist bei den ohne Frage sauber verarbeiteten YI Kameras unschlagbar. Hinter YI steckt die Shanghai Xiaoyi Technology Co., Ltd. Wir haben unser Testprodukt über eine Presseagentur bekommen, die allerdings inzwischen nicht mehr für den Hersteller tätig ist und uns deshalb die ebenfalls angeforderte YI 4K+ Action Camera nicht liefern konnte.
Schaut man auf Amazon, dann findet man als Verkäufer YI Europe als „einziger autorisierte Verkäufer von authentischen YI-Produkten“. Kurz darunter ist dann aber keine europäische Niederlassung, sondern eine Geschäftsadresse in China zu finden, sodass man davon ausgehen muss, dass eine Bestellung direkt aus Asien geliefert wird.
Immerhin ist nach unseren Recherche unter https://www.stiftung-ear.de/, dem offiziellen Registrierungssystem fĂĽr die Verpackungsverordung, Elektronikgesetz oder Batteriegesetz, Xiaoyi gemeldet, auch wenn die ĂĽbliche Kennzeichnung auf unserem Testprodukt fehlte.
Aufgedruckt war dagegen das CE-Kennzeichen, wobei es sich hier um eine Erklärung handelt, mit der der Hersteller oder Inverkehrbringer das Produkt als konform zu den EU-Verordnungen erklärt. Bei der Konformitätserklärung handelt es sich um eine rechtsverbindliche Erklärung, die nur der Chef des Unternehmens oder ein dezidiert von ihm Beauftragter abgeben darf. Die Erklärung basiert auf harmonisierten Normen (siehe Zusatzinfo weiter unten), die in der Regel Tests und Prüfungen voraussetzen. Zu dieser "Konformitätsbewertung" kommt eine Dokumentation, die das Gerät identifizierbar macht.
2017 08 Konformitätserklärung Titel

Was garantiert die CE-Kennzeichnung auf einem elektronischen Produkt? Wir haben recherchiert und raten beim direkten Bezug von elektronischen Produkten aus China zur Vorsicht.

YI 4K ActionCamera front web Joachim Sauer
Die YI 4K hat eine ordentliche Bildqualität und ist vergleichsweise günstig, jedoch muss man davon ausgehen, dass sie derzeit nicht die CE-Kennzeichnung erfüllt.

Allerdings muss der Inverkehrbringer diese Erklärung nur in seiner Schublade liegen haben und auf Verlangen zur Verfügung stellen. Grundbedingung für das führen des CE-Kennzeichens ist allerdings ein Unternehmenssitz innerhalb Europas beziehungsweise ein entsprechender Vertreter. Allerdings ergab unsere Recherche bei mehreren auf die CE-Kennzeichnung spezialisierten Unternehmen, dass diese aufgrund der damit verbundenen Produkthaftung nicht als Vertreter dienen. Es muss also schon ein Firmenvertreter oder Importeur sein, der hier als Ansprechpartner dient. Doch genau so eine Adresse gibt es zumindest derzeit von Xiaoyi nicht. Eine CE-Kennzeichnung dürfte die Kamera also, unabhängig davon ob die oben genannten Regeln der EU nun eingehalten werden oder nicht, genau genommen nicht führen.
Denn letztlich geht es hier nicht um Lappalien, sondern um die Produktkennzeichnung und -sicherheit. Deshalb ist es grundsätzlich nicht zulässig Geräte ohne CE-Zeichen zu verkaufen. Der Haken ist: Für die CE-Kennzeichnung gibt es keine Registrierung, sodass der Verbraucher keine Chance hat sich zu informieren.

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