YouTube Instagram Vimeo RSS VIDEOAKTIV

Funkfrequenzen: welche Frequenz für welchen Zweck

Welche Funkfrequenzen für welchen Zweck eingesetzt werden dürfen, wird von der Bundesnetzagentur festgelegt. Je nach Nutzungsart gibt es unterschiedliche Bandbreiten und Bedingungen. Die drahtlose Audioübertragung außerhalb öffentlich rechtlicher Rundfunkanstalten gehört im Beamtendeutsch zum „Nichtöffentlichen mobilen Landfunk".
 

Nach der Abschaffung des analogen terrestrischen Fernsehens wurden die Frequenzlücken, die bisher dafür verwendet wurden, an den Mobilfunk versteigert. Die Neuzuteilung von Frequenzen wird unter dem Begriff „Digitale Dividende" zusammengefasst. Bis 2010 waren die UHF-Frequenzbänder von 790 bis 814 Megahertz, 838 bis 862 Megahertz und dem ISM-Band von 863 bis 865 Megahertz für die drahtlose Übertragung von Audiodateien nutzbar. Nun werden Teile davon fürs kabellose Breitbandinternet (LTE) verwendet und stehen nicht mehr für die Tonübertragung zur Verfügung. Der Ausbau des drahtlosen Internets ist vor allem auf dem Lande im vollem Aufbau, und dort ist schon jetzt mit Störungen zu rechnen, wenn Funkstrecken mit diesen Frequenzbereichen genutzt werden. Auch in den Städten hat der Ausbau aber bereits begonnen.

Auf der Webseite www.ltemobile kann man die derzeitige Situation des Ausbaus des Funknetztes verfolgen. Bis Ende 2015 dürfen die Funkfrequenzen mit den Bereichen 790 bis 814 und 838 bis 862 Megahertz noch genutzt werden, allerdings auf eigenes Risiko. Ein reibungsloser Betrieb ist in Regionen mit LTE aber kaum
noch gewährleistet, da ein Parallelbetrieb nicht möglich ist. Einige teurere Funkstrecken können zwar von den Herstellern gegen eine Gebühr umgebaut werden, für viele preiswerte Modelle bedeutet diese Neuordnung aber schon jetzt das Ende des reibungsfreien Betriebs und ab 2016 dann das Ende des legalen Einsatzes.

Die Ersatzfrequenzbereiche

Die Bundesnetzagentur hat der Audioübertragung im „Nichtöffentlichen mobilen Landfunk" neue Frequenzbereiche zugeteilt, dabei haben sich die Bedingungen aber grundliegend geändert: Der Frequenzbereich 863 bis 865 Megahertz steht in ganz Europa auch weiterhin für die freie Nutzung zur Verfügung. Allerdings gibt es in der Praxis nur vier Kanäle, die störungsfrei gleichzeitig betrieben werden können. Bei Veranstaltungen mit mehreren Kamerateams kann es also schnell zu Konflikten kommen. Auch der Frequenzbereich von 823 bis 832 Megahertz ist in Deutschland frei für die Nutzung.

02_funkstrecke_wt
Funk-Verbindung: Je nach Nutzungsart gibt es unterschiedliche Bandbreiten und Bedinungen.
01_funkstrecke_wt
Hilfestellung: Manche Hersteller bieten im Web Informationen zu Kompensationszahlungen an, die Nutzer alter Funksets bekommen können - der nötigen Investitionen wegen.

Allerdings handelt es sich hier um die so genannte Mittellücke im LTE-Mobilfunknetz, und mögliche Einstrahlungen aus dem Netz sind noch nicht ganz erforscht. Die Frequenzen im Bereich 710 bis 790
Megahertz sind ebenso für den Einsatz zur Audioübertragung bestimmt worden. Allerdings ist hier eine kostenpflichtige Frequenzzuteilung von der Bundesnetzagentur notwendig. Dafür müssen eine einmalige Verwaltungsgebühr von 130 Euro und zusätzlich ein Frequenznutzungs-Beitrag von 9,10 Euro pro Sender und Jahr entrichtet werden. Hier ist es übrigens egal, ob der Einsatz einen professionellen Hintergrund hat oder nicht. Der Antrag auf die Frequenzzuteilung kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heruntergladen werden. Theoretisch können im Einzelfall auch nach 2016 Frequenzen aus dem LTE Netz nach denselben Bedingungen beantragt werden, falls in einer Region noch kein LTE-Netz vorhanden ist.

Allerdings ist das für den Videoproduzenten nur selten eine Alternative, da die Frequenzen an die Orte ohne ein LTE-Netz gebunden sind – und auch das kann sich schnell ändern.

Fazit

Die meisten alten Funkenstrecken lassen sich schon heute in ländlichen Regionen kaum noch einsetzen. Wer wenig auf größeren Veranstaltungen filmt, kann sich eine Funkstrecke im Frequenzspektrum von 823 bis 832 Megahertz zulegen und notfalls eine gebührenpflichtige mieten, falls es im Einzelfall problematisch werden sollte. Der professionelle Videoproduzent sollte die Kosten auf sich nehmen und eine Frequenz zwischen 710 und 790 Megahertz bei der Bundesnetzagentur beantragen. Natürlich ist beim Kauf der jeweiligen Funkstrecken darauf zu achten, dass das jeweilige Modell auch auf diesen Frequenzen sendet.

(Christoph Harrer)


Beitrag im Forum diskutieren