Vielen Dank, dass Ihr meine Anfrage weiter gegeben habt. Interessant ist die Aussage, dass für Videoproduktionen andere Regelungen gelten als für Livemusik. Ist mir nicht ganz klar, warum, aber es ist wohl so. Deshalb herrscht wahrscheinlich auch unter den Filmern eine gewisse Unsicherheit bezüglich der Sachlage der Beweisumkehr bzw. GEMA-Vermutung.
Genau dieser Fall C betrifft mich übrigens auch selbst. Meine Söhne spielen in einer Rockband. Sie komponieren teilweise eigene Stücke und haben mich gebeten, mal ein Video von ihnen zu drehen, dass dann sicher auch im Internet veröffentlicht werden soll. Ich gehe jetzt davon aus, dass ich mit der GEMA keine Probleme bekomme, wenn es sich bei dem veröffentlichten Stück um eine Eigenkomposition handelt.
Vielen Dank also nochmal für Eure Recherche und Eure Hartnäckigkeit ;)


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