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Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Ist ein Videograf/Filmer ein Freiberufler im Sinne der Gewerbeanmeldung?

    Hallo zusammen!
    Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum gelandet.
    Also ich habe vor, mir nebenberuflich als Videofilmer ein zweites Standbein aufzubauen.
    Für mich stellt sich nun die Frage, muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden oder gelte ich als Freiberufler. Auf der Infoseite http://www.gewerbe-anmelden.info/fre...ehlt-dazu.html wurde zwar beschrieben, dass Fotografen unter beiden Kategorien fallen können, aber leider nicht begründet. Bevor ich nun gleich beim Finanzamt nachfrage, wollte ich gerne wissen, ob sich einer von euch hiermit auskennt. ???

  2. #2
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    Soweit ich das nachvollziehen kann und es selbst erlebt habe ist man Kameramann/Filmer Freiberufler solange man mehrheitlich als Einzelperson arbeitet bzw. Engagements als Einzelperson hat. Schwieriger wird es wenn man komplexe Projekte macht und Leute anstellt. Das dürfte aber am Anfang bei Dir wohl ebenfalls nicht der Fall sein.

    Immer dann wenn Dein Engagement eher in Richtung PR geht wird das mit der Freiberufler-Einstufung schwerer. Der Status Freiberufler wird den Journalisten/Kameramann/Fotografen nur zuerkannt da sie "Kulturschaffend" sind und deshalb gefördert werden sollen.
    Geändert von videospeed (23.01.2012 um 21:52 Uhr)
    Salutos, videospeed

  3. #3
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    Der Kameramann fällt nicht unter den Begriff "Freiberufler", es ist Ratsam ein Gewerbe dafür anzumelden. Sobald Du Geld damit verdienst musst Du Steuern bezahlen, das müssen auch die "Freiberufler". Am bestzen erkundigst Du dich beim zuständigen Finanzamt, die geben Dir darüber Auskünfte.

  4. #4
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    Danke für eure Antworten!
    Habe heute die Antwort vom Finanzamt bekommen, die ich euch nicht vorenthalten möchte.

    bezugnehmend auf Ihre o.g. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen angestrebte Tätigkeit als Videofilmer gemäß § 18 (1) Nr. 1 EStG als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist. Mit der Folge, dass beim Gewerbeamt keine Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist und keine Gewerbesteuer zu zahlen ist. Es ist lediglich beim Finanzamt die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit anzuzeigen. Danach bekommen Sie dann einen Fragebogen zugeschickt, nach dessen Rücksendung und Überprüfung wird Ihnen dann Ihre neue Steuernummer zugeteilt.

  5. #5
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    Hast Du eine verbindliche Auskunft erhalten (diese ist kostenpflichtig und kann bis € 200 kosten) oder WAS hast Du angefragt.
    Ich füge den §18 (1) Nr. 1 EStG weiter unten ein. Hier fällt mir auf dass künstlerische Berufe darunter fallen, somit wäre auch der Videograph, Kameramann, Fotograf und andere zu bezeichnen.
    Dem ist aber nicht so denn - ich gehe davon aus - dass Du nicht nur filmst sondern auch den Film selber zurechtschneiden wirst (Cutter) und diesen dann auslieferst.
    Mein Finanzamt hat mir eine andere Auskunft gegeben! Wie ich bemerkt habe halten es die Finanzämter untereinander nicht so genau, die einen sagen das und die anderen wieder etwas ganz anderes.

    Steuern bezahlen musst Du eh und die Steuern werden auch an die Gemeinde / Stadtverwaltung versendet, somit fällt dann die Gewerbesteuer an wenn Du über den Satz kommst.

    § 18 (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
    1.Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;

  6. #6
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    Ich habe dem Finanzamt weitesgehend genau beschrieben was ich machen will. Also Filmen, Erstellen von Videos für Hochzeiten, Jugendweihen usw. und kleine Werbefilme für Unternehmen. Habe die Antwort per Brief schriftlich und unterschrieben vom Finanzamt bekommen. Sicherlich werde ich Steuern zahlen müssen. Das ist mir schon klar. Den Vorteil als Freiberufler sehe ich in der einfachen Bürokratie, auch bei der Steuererklärung. Ich gehe das ja nun Schritt für Schritt durch und werde euch hier auf dem Laufenden halten. Ist meines Erachtens ein interessantes Thema.

  7. #7
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    Das Thema interessiert mich auch, wäre nett wenn Du Deine Erfahrungen berichten könntest. Ich kann zwar im Moment keine Vorteile erkennen aber interessant ist es auf alle Fälle.

  8. #8
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    Vorteile sind keine Gewerbesteuer (Was nur bedingt was bringt, denn ab einem Verdienst von 24000,- Euro fällt zwar für den Gewerbetreibenden GEWESt. an aber er rechnet es auch voll auf die Einkommenssteuer an. D.H. Keine Gewerbesteur zahlen, dafür mehr Einkommnessteuer). Nur Einnahmen-Überschußrechnung , d.h. günstiger beim Steuerberater. Und keine IHK Beiträge.
    Geändert von MUK (05.02.2012 um 11:12 Uhr)

  9. #9
    VIDEOAKTIV-Moderator Avatar von Joachim Sauer
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    Zitat Zitat von MUK Beitrag anzeigen
    Nachteil:
    DAS KSK Thema für die Kunden )-;
    Also das Thema KSK (für nicht eingeweihte Künstlersozialkasse) fällt für die Kunden in jedem Fall an, unabhängig davon ob der Auftragnehmer in KSK ist oder nicht, muss jedes Unternehmen Tätigkeiten die in den künstlierischen/journalistischen Bereich fallen bei der KSK anmelden und darauf die Abgabe (derzeit soviel ich mich erinnere 5,5%). Allerdings trifft das nicht alle Unternehmen, sondern:

    Verlage (Buchverlage, Presseverlage etc.)
    Presseagenturen und Bilderdienste
    Theater, Orchester, Chöre
    Veranstalter jeder Art, Konzert- und Gastspieldirektionen, Tourneeveranstalter, Künstleragenturen, Künstlermanager
    Rundfunk- und Fernsehanbieter
    Hersteller von Bild- und Tonträgern (Film,TV, Musik-Produktion, Tonstudio etc.)
    Galerien, Kunsthändler
    Werbeagenturen, PR-Agenturen, Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit
    Unternehmen, die das eigene Unternehmen oder eigene Produkte/Verpackungen etc. bewerben
    Design-Unternehmen
    Museen und Ausstellungsräume
    Zirkus- und Varietéunternehmen
    Ausbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten (z. B. auch für Kinder oder Laien).

    Außerdem sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung (mittelbar oder unmittelbar) Einnahmen zu erzielen.

    Privatleute trifft es also nicht - Unternehmen die einen Werbefilm produzieren lassen dagegen in jedem Fall - aber wie gesagt: Unabhängig davon ob der beauftragte Filmemacher in der KSK ist oder nicht. Weitere Infos: http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...anchor=1010031
    Geändert von Joachim Sauer (05.02.2012 um 11:08 Uhr)
    Viele Grüße
    Joachim Sauer
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  10. #10
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    Na ja, Abgaben über Abgaben nur damit die Unternehmer nicht Reich werden. Ob Freiberufler oder mit Gewerbeschein, Steuern müssen auf jeden Fall gezahlt werden. Betreibt derjenige das Geschäft im Nebenerwerb, also die Kleingewerberegelung muss er auch bei der Einkommensteuer sein normales Gehalt angeben und dies wird ebenfalls versteuert da er ja zwei Einkommen hat. Vielen hat es das Genick gebrochen bei der Einkommenssteuererklärung und haben daraufhin das Geschäft aufgeben müssen.

    An Hochzeitsaufträgen ist nicht mehr so leicht dranzukommen (da kann ich ein Lied von singen) die wollen es alles billig haben und diejenigen die es billig machen zahlen keine Steuern sondern machen es schwarz. Ich kenne mittlerweile etliche davon die es schwarz machen und bestraft wird der Unternehmer der das Geschäft ordendlich anmeldet mit Abgaben über Abgaben! so dass es sich letztendlich nur schwer rechnet.

  11. #11
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    Kenne mich im Steuerrecht absolut Null aus, aber sicherlich braucht man auch einen Raum um seine Filme zu schneiden.
    Somit hat man auch Ausgaben, und wenn man Pech hat muss man auch noch Müllgebühren zahlen.

  12. #12
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    Hallo,
    entscheidend ob Gewerbetreibender oder Freiberufler ist z.B: ob ihr euer eigenes Material benutzt. Ein Cutter, der nur fremdes Material bearbeitet ist im Sinne des Steuerrechts kein Freiberufler. Wenn ihr z.B. nur einen Auftraggeber habt, kann das Finanzamt evtl. zu dem Schluß kommen, daß Scheinselbstständigkeit vorliegt. Wichtig ist noch, sich an das Umsatzsteuergesetz zu halten.
    Frohe Pfingsten

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