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Rechtsratgeber: Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen

Urheberrechte zu verletzen kann teuer werden. Denn schon ein Unterlassungsanspruch ist mit erheblichen Kosten verbunden. Und damit steht man noch nicht mal vor Gericht. Eine „Unterlassung" – das klingt zunächst mal nicht so schlimm. Wer einen Hinweis erhält, dass er Rechte verletzt habe, sollte kein Problem damit haben, das dann eben nicht mehr zu tun, es also unterlassen.
 

Doch es geht schon gleich um Geld: Mit dem Unterlassungsanspruch kommen stets Ansprüche auf Erstattung von Kosten. Denn die entstanden dem Inhaber der verletzten Rechte bereits, wenn er seinen Unterlassungsanspruch außergerichtlich durch eine Abmahnung über seinen Anwalt geltend macht. Und er hat das Recht, sie sich erstatten zu lassen.

Wenn es um unerhebliche Rechtsverletzungen geht, ist die Erstattungspflicht für diese Kosten auf 100 Euro begrenzt. Doch das sind Ausnahmen. In der Regel berechnen sich die Kosten nach dem Streitwert der Sache, somit vor allem nach dem Streitwert des Unterlassungsanspruchs. Auch das hört sich zunächst wenig gravierend an. Und wie soll sich überhaupt der Wert eines Unterlassungsanspruchs beziffern lassen?

Besonders bei kleineren Urheberrechtsverletzungen ist oft kaum ersichtlich, welche große wirtschaftliche Relevanz diese einzelne Handlung tatsächlich haben soll. Was etwa ist der Wert eines Anspruchs, der sich gegen ein unberechtigt mit Musik unterlegtes Hobby-Video richtet, das öffentlich vorgeführt oder auf YouTube hochgeladen wird? Da dieser Wert nicht konkret ermittelt werden kann, muss der Streitwert in jedem Fall geschätzt und letztlich jeweils durch das Gericht festgelegt werden.

Tatsächlich können diese Streitwerte aber erschreckend hoch sein. Denn Anknüpfungspunkt ist nicht in erster Linie das (häufig geringe) Ausmaß der einzelnen Rechtsverletzung, sondern vor allem der Wert des verletzten Werkes und das Interesse des Anspruchstellers, Rechteverletzungen hieran zu unterbinden.

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Schön gecovert: Was bei einer Vorführung über die GEMA noch relativ leicht zu organisieren ist, gilt nicht für die entsprechende Aufnahme des "neuen" Gesamtwerks. Auf einen Rechtsstreit sollte man es nicht ankommen lassen, denn der wird ganz schön teuer.
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Mathias Straub ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Riegger Rechtsanwälte in Ludwigsburg.

Insbesondere bei sehr bekannten Werken oder solchen, die sich zurzeit in ihrer wichtigsten Vermarktungsphase befinden, werden deshalb hohe Streitwerte angenommen – selbst wenn die Rechteverletzung letztlich nur sehr geringfügig ist.

So gehen Gerichte ohne lange zu zögern bei der Rechteverletzung einzelner Popsongs, die oben in den Charts stehen, häufig von einem Streitwert von 10.000 Euro aus – für ein einziges Lied! Bei einem ganzen Musikalbum summiert sich der Streitwert dann
schnell auf 100.000 Euro. Alleine die Anwaltsgebühren für eine Abmahnung auf Basis solcher Streitwerte schrecken ab: Bei einem Streitwert von 10.000 Euro liegen sie bei mindestens 650 Euro, bei einem Streitwert von 100.000 Euro bereits bei 1.800 Euro oder mehr. Kann man sich nicht außergerichtlich einigen (etwa weil die Rechtsverletzung strittig ist), wird es noch teurer.

Denn auch die Verfahrenskosten eines Gerichtsprozesses richten sich nach diesen hohen Streitwerten. Dann können selbst Urheberrechtsverletzungen, die nach einer Bagatelle aussehen, schnell zu einem Prozesskostenrisiko in vier- bis fünfstelliger Höhe führen.

Der Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers ist also nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Er bestimmt in der Regel den Gegenstandswert der Abmahnung und des gesamten Verfahrens und somit die Kostenbelastung des Rechtsverletzers. Maßstab hierfür ist vor allem der Wert des betroffenen Werks und das Interesse des Rechteinhabers. Wie schwer die abgemahnte Rechteverletzung tatsächlich ist, fällt hingegen als Kriterium kaum ins Gewicht.

FAZIT

Auch wenn es eine Bagatelle zu sein scheint: Wenn man ein aktuelles fremdes Werk für die Diashow oder den Film verwendet und ins Internet stellt, kann das doch hohe Anwalts- und Prozesskosten nach sich ziehen. Dieses Risiko lohnt sich weder für die private noch für die gewerbliche Nutzung.


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