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Der Darstellervertrag

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Das Recht am eigenen Bild reicht sehr weit. Fotografen und Filmer sollten sich bei Aufnahmen mit Darstellern unbedingt die Rechte zusichern lassen. Denn grundsätzlich haben auch Models, Darsteller und Schauspieler das Recht am eigenen Bild. Daher sollte bereits vor Herstellung der Aufnahmen ein Vertrag über die weitere Verwertung der Filmaufnahmen geschlossen werden.

Der Darstellervertrag soll für beide Seiten Rechtssicherheit im Hinblick auf die weitere Verwertung und die näheren Umstände des Sets schaffen. Dabei stehen sich unterschiedliche Interessen gegenüber. Der Produzent beziehungsweise sein Auftraggeber wird regelmäßig ein Interesse daran haben, die entstandenen Aufnahmen möglichst umfassend verwerten zu können. Wichtig für beide Seiten ist die Frage der Dauer der Arbeiten am Set und des zu zahlenden Honorars. Aus Sicht der Darsteller ist neben der Vergütung vor allem wichtig, vorab zu klären, welcher Art die geplanten Aufnahmen sind und inwieweit die weitere Verwertung der entstandenen Aufnahmen von ihrem Einverständnis abhängt. Für professionelle Darsteller ist es wichtig, dass die Aufnahmen und das Filmgenre dem eigenen Image entsprechen und sie nicht in einer unvorteilhaften Pose oder Situation zeigen. Daher ist es durchaus üblich, dem Model vertraglich ein Mitspracherecht bei der Veröffentlichung – regelmäßig in Form eines Ablehnungsrechts – einzuräumen.

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Vereinbarung: Vor den Aufnahmen sollte ein Vertrag über die weitere Verwertung der Filmaufnahmen geschlossen werden.
(Rolf van Melis / pixelio.de )

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Wer ist wer?: Die eindeutige Bezeichnung von Model/Darsteller sind im Vertrag erforderlich.
(Rolf van Melis / pixelio.de )
Das Model kann dann die weitere Verwendung bestimmter Bilder ablehnen, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. 1. Zunächst muss klargestellt werden, wer eigentlich die Parteien des Vertrags sind.

Dazu ist erforderlich, dass sowohl das Model/der Darsteller als auch der Produzent beziehungsweise der Auftraggeber eindeutig bezeichnet werden. Der Vertrag kann unmittelbar zwischen dem Produzenten und dem Model zustande kommen. In der Praxis kommt es aber auch häufig vor, dass Model und Kameramann von einem bestimmten Auftraggeber gebucht werden. In diesem Fall kommt der Vertrag zwischen dem Model und dem eigentlichen Auftraggeber zustande.

Beispiel: Zwischen Frau Maximiliana Musterfrau [Adresse] (nachfolgend als Model bezeichnet) und Fotograf Max Mustermann [Adresse] (nachfolgend als Fotograf bezeichnet) kommt durch die Unterschrift beider Parteien der nachfolgende Modelvertrag zustande.



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