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Rechtsratgeber: Mitschneiden von Konzerten

Wer als Konzertbesucher mit Kamera oder Smartphone Videos und Fotos aufnimmt, kann unter Umständen gegen Urheberrechte und Auflagen der Konzertveranstalter verstoßen. Hier ist Vorsicht geboten, denn der Künstler und der Veranstalter können dem Einhalt gebieten. Was genau es zu beachten gilt, erklärt VIDEOAKTIV in einem neuen Rechtsratgeber in unserer Praxis und Technik Kategorie. Fotos anzufertigen ist an sich ...

Fotos anzufertigen ist an sich unbedenklich: Der Künstler ist in aller Regel eine „Person der Zeitgeschichte" und deren Bildnisse dürfen, solange kein berechtigtes Interesse des Künstlers dagegen spricht (das bedeutet: ohne kommerziellen Hintergrund), veröffentlicht werden.

Allerdings sprechen viele Veranstalter ein generelles Verbot für Fotografien aus. Wie es sich mit dem Erstellen von Videoaufnahmen beim Konzert verhält, erklärt unser neuer Rechtsratgeber Fotos und Videos von Konzerten unter Praxis und Technik.

(pmo)
Rechtsratgeber: Fotos und Videos von Konzerten

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Konzertaufnahmen: Kreativ gesehen vielleicht eine Herausforderung, aber rechtlich nicht immer ohne Tücken.