So genannte Nutzungsrechte (oft auch als Lizenz bezeichnet) werden vom Urheber einer Fotografie oder eines Filmes an einer anderen Person eingerĂ€umt. Dieses Recht lĂ€sst sich dabei auf verschiedene Nutzungsarten einschrĂ€nken, etwa nur fĂŒr Online-Veröffentlichungen. In diesem Rechtsratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte ĂŒber die Nutzung auf Zeit.
Die Nutzung lÀsst ...
Die Nutzung lÀsst sich dabei aber auch auf bestimmte Gebiete - beispielsweise Deutschland - oder auf einen gewissen Zeitraum beschrÀnken. Gerade im Film- und Fotobereich ist dieses Recht sehr verbreitet. Das Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) staffelt Bildhonorarempfehlungen etwa nach der genutzen LÀnge der Fotografien und Filmen.