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Rechtsratgeber: Tonrechte von Konzerten einholen

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Dienstag, den 06. Dezember 2011 um 12:39 Uhr
Tonrechteeinholen
Schulkonzerte werden gerne von den Eltern mitgefilmt, allerdings bedenken die wenigsten die rechtliche Lage, denn die Aufnahmen unterliegen besonderen rechtlichen Regeln für das Urheberrecht. VIDEOAKTIV bringt mit diesem Rechtsratgeber Klarheit in die rechtliche Situation.
Der Filmmitschnitt von Musikveranstaltungen ist solange problemlos möglich ...

Der Filmmitschnitt von Musikveranstaltungen ist solange problemlos möglich, wie eine Vervielfältigung und Auswertung nur im Privatbereich erfolgt und die darbietenden Musiker mit der Aufnahme einverstanden sind.

Doch dieser private Bereich ist schnell überschritten, insbesondere bei der Vervielfältigung in größerer Stückzahl oder dem entgeltlichen Weiterverkauf. Eine tatsächlich gewerbliche Betätigung oder gar Gewinnerzielung ist keineswegs Voraussetzung hierfür. Für den Verkauf der Live-DVD des Schulkonzertes oder die Aufnahme der Vereinsfeier mit Live-Band kann für den Hobbyfilmer so schnell die Einholung umfangreicher Rechte im Hinblick auf die enthaltene Musik erforderlich werden.

Damit Sie mit der rechtlichen Lage von solchen Aufnahmen im Klaren sind, hat VIDEOAKTIV einen weiteren Rechtsratgeber, hier bereitgestellt.

(jos)
Link zum Rechtsratgeber: Tonrechte einholen
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Tonrechteeinholen
Feiner Unterschied: In Fällen, in denen nicht nur normale konzertmäßige Darbietungen gefilmt werden, sondern Theateraufführungen oder Musicals, sind nicht nur musikalische Rechte zu klären, sondern auch die Rechte an der jeweiligen Inszenierung.


Dienstag, den 06. Dezember 2011 um 22:46 Uhr
Hi, ich bin Hobbyfilmer und hatte mal folgende Situation. Der Ex-Schulleiter unserer städtischen Musikschule hatte alte Videoaufnahmen von Konzerten. Auch Videomitschnitte von seinen alten Chören. Diese Aufnahmen wollte er in Auschnitten auf seiner Homepage veröffentlichen. Weil die g ...
Mittwoch, den 07. Dezember 2011 um 00:08 Uhr
Urheberrechte haben die Solisten als Künstler (Solisten, Kameraleute wie Dirigent) in jedem Fall. Ob der Veranstalter ein Recht hat müsste man wohl im Einzelfall prüfen. Genau genommen hat der, der die DVD generiert/geschnitten hat ebenfalls ein Recht an ihr. Aber in solchen Fällen ist es wohl eh ...
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