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Rechtsratgeber: Tonrechte von Konzerten einholen

Schulkonzerte werden gerne von den Eltern mitgefilmt, allerdings bedenken die wenigsten die rechtliche Lage, denn die Aufnahmen unterliegen besonderen rechtlichen Regeln für das Urheberrecht. VIDEOAKTIV bringt mit diesem Rechtsratgeber Klarheit in die rechtliche Situation. Der Filmmitschnitt von Musikveranstaltungen ist solange problemlos möglich ...
 

Der Filmmitschnitt von Musikveranstaltungen ist solange problemlos möglich, wie eine Vervielfältigung und Auswertung nur im Privatbereich erfolgt und die darbietenden Musiker mit der Aufnahme einverstanden sind.

Doch dieser private Bereich ist schnell überschritten, insbesondere bei der Vervielfältigung in größerer Stückzahl oder dem entgeltlichen Weiterverkauf. Eine tatsächlich gewerbliche Betätigung oder gar Gewinnerzielung ist keineswegs Voraussetzung hierfür. Für den Verkauf der Live-DVD des Schulkonzertes oder die Aufnahme der Vereinsfeier mit Live-Band kann für den Hobbyfilmer so schnell die Einholung umfangreicher Rechte im Hinblick auf die enthaltene Musik erforderlich werden.

Damit Sie mit der rechtlichen Lage von solchen Aufnahmen im Klaren sind, hat VIDEOAKTIV einen weiteren Rechtsratgeber, hier bereitgestellt.

(jos)
Link zum Rechtsratgeber: Tonrechte einholen
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Tonrechteeinholen
Feiner Unterschied: In Fällen, in denen nicht nur normale konzertmäßige Darbietungen gefilmt werden, sondern Theateraufführungen oder Musicals, sind nicht nur musikalische Rechte zu klären, sondern auch die Rechte an der jeweiligen Inszenierung.


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