Urheberrechte zu verletzen kann teuer werden. Denn schon ein Unterlassungsanspruch ist mit erheblichen Kosten verbunden. Und damit steht man noch nicht mal vor Gericht.
Serie: Alles, was Recht ist
Eine „Unterlassung" – das klingt zunächst mal nicht so schlimm. Wer einen Hinweis erhält, dass er Rechte verletzt habe, sollte kein Problem damit haben, das dann eben nicht mehr zu tun, es also unterlassen.
Doch es geht schon gleich um Geld: Mit dem Unterlassungsanspruch kommen stets Ansprüche auf Erstattung von Kosten. Denn die entstanden dem Inhaber der verletzten Rechte bereits, wenn er seinen Unterlassungsanspruch außergerichtlich durch eine Abmahnung über seinen Anwalt geltend macht. Und er hat das Recht, sie sich erstatten zu lassen.