Wer beim Schulkonzert nicht nur fotografiert, sondern auch filmt, zeichnet den Ton mit auf. Will man den geschnittenen Film verteilen, gibt es klare Regeln für das Musik-Urheberrecht.
Ratgeber: Alles, was Recht ist
Der Filmmitschnitt von Musikveranstaltungen ist problemlos möglich, solange eine Vervielfältigung und Auswertung nur im Privatbereich erfolgt und die darbietenden Musiker mit der Aufnahme einverstanden sind. Doch dieser private Bereich ist schnell überschritten, insbesondere bei der Vervielfältigung in größerer Stückzahl oder bei entgeltlichem Weiterverkauf.
Eine tatsächlich gewerbliche Betätigung oder gar Gewinnerzielung ist keineswegs Voraussetzung hierfür. Für den Verkauf der Live-DVD des Schulkonzerts oder der Aufnahme der Vereinsfeier mit Live-Band kann für den Hobbyfilmer schnell die Einholung umfangreicher Rechte im Hinblick auf die enthaltene Musik erforderlich werden.