Rechtsratgeber: Verletzung des Urheberrechts an Aufnahmen
- Joachim Sauer
Wer einfach mal Fotografien oder Filmaufnahmen aus dem Internet lädt und verwendet muss mit Strafe rechnen. Schon die Speicherung auf der eigenen Festplatte kann eine Urheberrechtsverletzung sein. Der Fotograf und Filmer hat als Urheber der jeweiligen Aufnahmen das alleinige Recht, diese zu vervielfältigen, zu verbreiten oder im Internet zu veröffentlichen.
Verwendet ein Dritter die Aufnahmen, ohne zuvor die Erlaubnis Urhebers einzuholen ...
Verwendet ein Dritter die Aufnahmen, ohne zuvor die Erlaubnis des Urhebers einzuholen, kann der Urheber von dem Verwender Unterlassung und Schadensersatz fordern.
Eine Urheberrechtsverletzung an Filmaufnahmen oder Fotografien ist schnell begangen. Bereits wer fremde Filme aus dem Video-Portal YouTube auf der eigenen Festplatte abspeichert, verursacht unter Umständen eine unerlaubte Vervielfältigung.
Kommt es soweit, dass der Verletzer dem Urheber Schadensersatz zahlen muss, gibt es verschiedene Möglichkeiten zum Bezahlen.
Urheberrechtsverletzung: Bereits wer fremde Filme aus dem Video-Portal YouTube auf der eigenen Festplatte abspeichert, verursacht unter Umständen eine unerlaubte Vervielfältigung.