Rechtsratgeber: Musikrechte für Filme II |
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Mittwoch, den 13. Juli 2011 um 12:10 Uhr |
Wer mit fremder Musik untermalte Bilder oder Videos öffentlich vorführt oder ins Internet stellt, benötigt grundsätzlich die Zustimmung der jeweiligen Rechte-Inhaber der Musik. Allein damit ist es meist aber nicht getan. Für die öffentliche Vorführung oder das Zugänglichmachen der Musik im Internet fällt eine GEMA-Gebühr an. VIDEOAKTIV hat dazu den passenden Rechtsratgeber online gestellt.
Längst aber haben sich im Internet Portale für ...
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Musikbörsen: Im Internet bieten zahlreiche Produktionsfirmen, Tonstudios und Soundtrack-Designer GEMA-freie Musik zur Nachvertonung an. Aber aufgepasst: Viele Angebote sind nur für Amateurfilmer nutzbar, aber nicht für den professionellen Einsatz. (Bild © gemalos.de)
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