Wer mit fremder Musik untermalte Bilder oder Videos öffentlich vorführt oder ins Internet stellt, benötigt grundsätzlich die Zustimmung der jeweiligen Rechte-Inhaber der Musik. Allein damit ist es meist aber nicht getan. Für die öffentliche Vorführung oder das Zugänglichmachen der Musik im Internet fällt eine GEMA-Gebühr an. VIDEOAKTIV hat dazu den passenden Rechtsratgeber online gestellt.
Längst aber haben sich im Internet Portale für ...
Längst aber haben sich im Internet Portale für GEMA-freie Musik etabliert. Auf diesen Seiten erhält der Kunde nach dem bezahlen einer Pauschale die Rechte das gekaufte Musikwerk zu nutzen. Und das auf eine günstigere und unkompliziertere Art und Weise, als man es von der GEMA kennt.
Welche Lizenzen und gebühren hierbei zu beachten sind, zeigt Ihnen der zweite Teil unseres Rechtsratgebers zur musikalischen Untermalung von Filmen beziehungsweise Dia-Shows, den Sie hier finden.