Wer seine Aufnahmen mit Musik verbessern möchte, darf das, so lange es im privaten Umfeld passiert. Sobald ein Film mit fremder Musik veröffentlicht wird, sei es auf einer öffentlichen Veranstaltung die nur wenige Besucher hat, oder auf YouTube mit Millionen von Zuschauern hochgeladen wird, muss man mit einer Anzeige des Urhebers rechnen. Damit Sie genau wissen was erlaubt ist und was nicht, haben wir den passenden Rechtsratgeber zur Verfügung gestellt. (cmö) Link zum Ratgeber: Eigener Soundtrack 1 Mathias Straub: Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Musik-, Urheber- und Medienrecht bei Riegger Rechtsanwälte in Ludwigsburg.