Eines ist klar: Auch diese Personen haben ein Recht auf Privatsphäre. Unser nächster Rechtsratgeber zum Thema Recht am Bild von Personen zeigt hier die Grenzen auf. Das Filmen von Personen unter dem Aspekt des Rechts am eigenen Bild war schon Thema des letzten Rechtsratgebers. Hier heißt es: Gemäß § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Bei Bildern und Filmen von Prominenten hingegen könnte man glauben, dass diese frei publik gemacht werden dürfen, da die Personen aufgrund ihrer Bekanntheit sowieso tagtäglich in der Öffentlichkeit zu sehen sind. Ob dem so ist, beantwortet VIDEOAKTIV in einem weiteren Rechtsratgeber-Artikel, "Filmen von Promis", in den Hintergrundinfos.  - Zum Rechtsratgeber: Persönlichkeitsrechte - Zum Rechtsratgeber: Freiheit des Bildes (pmo/jos) Direkt zum Artikel: Filmen von Promis Um Bilder und Filme von "normalen" Personen und Personengruppen veröffentlichen zu dürfen, benötigt man deren Einverständnis. Wie gestaltet sich die Rechtslage beim Filmen von Personen die tagtäglich in der Öffentlichkeit stehen, bei Prominenten ? VIDEOAKTIV weiß Rat, im neuen Rechtsratgeber "Filmen von Promis". Forumthemen VIDEOAKTIV-Foren | Neueste Beiträge | Jetzt anmelden