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Donnerstag, den 06. Mai 2010 um 10:30 Uhr
Gäste einer Party oder Zuschauer bei einer Sportveranstaltung ungefragt abzulichten und die Bilder zu veröffentlichen, kann den Filmer oder Fotografen teuer zu stehen kommen.

Ratgeber: Recht-Tipps für Filmer - Eventvideo

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Serie: Alles, was Recht ist
pfeil_kl Risikoabwägung für Filmer, Fotografen und Verwerter

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Ausgabe 4/2010

Bei Veranstaltungen aller Art besteht oft ein Bedürfnis danach, die Ereignisse oder allgemeine Stimmung bildlich festzuhalten. Nicht selten tauchen auf Partys, in Diskotheken oder bei Sportveranstaltungen Fotografen und Filmer auf, die scheinbar wahllos Zuschauer oder Gäste aufnehmen. Oft können die abgelichteten Personen später Abzüge der Bilder im Internet bestellen oder sich selbst auf der Homepage des Veranstalters bewundern.
Viele werden nichts dagegen haben, wenn sie auf einer ausgelassenen Feier am folgendenTag im Internet zu sehen sind. Trotzdem ist die rechtliche Situation für Filmer wie Fotografen und besonders für denjenigen, der diese Aufnahmen öffentlich macht, durchaus riskant.

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