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BGH-Urteil Video-Aufnahmen: Werbeeinnahmen als Bemessungsgrundlage

Ein Videofilmer verlangte gestern vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe konkrete Auskunft über die Werbeeinahmen eines Senders. Dieser hatte Aufnahmen veröffentlicht die auf Umwegen zum Sender gelangt waren. Nun will der Videofilmer aus den Werbeeinnahmen den Schadensersatzanspruch berechnen. Während das Landgericht Bochum die Klage abgewiesen hat, hat das Oberlandesgericht Hamm den Auskunftsanspruch bewilligt. ACHTUNG: Dieser Text wird ausschließlich im Topnews-Teaser auf der Startseite angezeigt. Daher am Besten einen Teil des untenstehenden Haupttextes kopieren und hier eingefügen. Nicht fett formatieren. Bitte so arbeiten, dass der graue Rahmen erhalten bleibt. Außerdem den letzten Satz unterbrechen und drei Punkte einfügen ...

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