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AVCHD-Lizenzproblematik: Antworten von Panasonic Broadcast Drucken E-Mail
26. Januar 10 10:40 Uhr

panasonic_ag-hmc150_side.jpg

Panasonic Broadcast war der erste Profi-Hersteller, der AVCHD in seinen kompakten Camcordern einsetzte.

Darf man mit einem professionellen AVCHD-Camcorder einfach drehen - oder muss man dafür noch extra Lizenzgebühren an andere Firmen zahlen? Diese Frage treibt viele Leser um - VIDEOAKTIV hatte berichtet.


Produktmanager Volker Kersbaum von Panasonic Broadcast hat nochmals ausführlich zu unseren Fragen Stellung genommen.
Hier sind seine Antworten:

"Die auf Ihrer Homepage (Forum) zitierte Antwort von Panasonic BITS bez. Lizenzen für AVCHD ist richtig. 

Die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie nachfolgend:

1. In welchen Fällen müssen Nutzer von professionellen Panasonic-AVCHD/AVCCAM-Camcordern Lizenzen an andere Firmen zahlen, und an welche Firmen?

Antwort: Für die Aufzeichnung mit Kamera-Recorder der AVCCAM-Reihe von Panasonic müssen keine Lizenzen an andere Firmen gezahlt werden.

2. Für welche Camcorder anderer Formate von Panasonic Broadcast müssen Nutzer ebenfalls zusätzliche Lizenzen zahlen? Oder gilt die Lizenzproblematik nur für AVCHD/AVCCAM?

Antwort: Auch für andere Aufzeichnungsformate der professionellen Kamera-Recorder-Modellreihe müssen keine zusätzlichen Lizenzen gezahlt werden.

3. Wie genau läuft das Procedere der Lizenz-Zahlung für den Nutzer besagter Panasonic-Camcorder ab? (Hintergrund: Leser, die versucht haben, das in Erfahrung zu bringen, sind bisher ausnahmslos gescheitert. Manche würden, um Rechtssicherheit zu bekommen, sogar zahlen, wissen aber gar nicht wie.)

Antwort: Panasonic ist Lizenznehmer oder Inhaber eines Aufzeichnungsformates /Kompressionscodec. Mit dem Kauf eines Kamera-Recorders erwirbt der Kunde das Recht, in diesem Format aufzuzeichnen.

4. Von den Consumer-Kollegen, egal ob bei Panasonic oder Sony haben wir gehört, dass man sich hier auf die Position zurückzieht, dass man mit den Consumer-Camcordern ohnehin nicht professionell arbeiten darf und sich diese Lizenzfrage deshalb nicht stellt.
Nun kennen wir natürlich allein im Kreis unserer freien Kameraleute/Filmemacher aus der Dokumentarfilm-Szene sehr viele, die genau das aber tun, ganz zu schweigen vom Event-Video-Bereich. Weshalb diese Aussagen dem Nutzer-Kreis natürlich auch nicht weiterhelfen – die Realität ist ja eine andere.

Antwort: In aktuellen Berichterstattungen (News) sind Bildbeiträge von Mobiltelefone keine Seltenheit. Diese Beiträge werden sowohl von öffentlich rechtlichen Anstalten wie auch von privaten Sendeanstalten gezeigt. Da handelt es sich eindeutig um einer kommerziellen Nutzung von Bildmaterial welches vom Urheber (Inhaltlich) geschützt ist. Professionell heißt nicht: 1. ist die Kamera schwarz 2. ist die Kamera schwer 3. hat die Kamera symetrische Audioeingänge usw. Professionell ist wer eine gute Kameraführung hat und einen Blick für die Bildkomposition? Da spielt es keine Rolle ob die Kamera 245,00 euro oder 5.980,00 euro kostet. Mit dem Kauf eines Schnittprogrammes z.B. erwirbt der Kunde eine Codec-Lizenz. Das Recht, damit zu schneiden, erhält er bei der Registrierung seiner Software wie z.B. von Magix, Ulead oder AVID etc.

Selbstverständlich darf er das fertig bearbeitete Bildmaterial verkaufen völlig unabhängig davon mit welcher Software er geschnitten hat. Rundfunkanstalten vertreiben/senden ihre Inhalte verschlüsselt/unverschlüsselt via DVBS/DVBT oder Kabel. Dabei wird das Sendesignal codiert bzw. decodiert mittels Harware Encoder/Decoder. Diese Anwender müssen eine Lizenzgebühr für den jeweiligen Sendecodec entrichten. Für Pay TV oder Pay per view-Services richtet sich die Lizenzgebühr nach der Anzahl der Abonnenten oder Empfangsgeräte (Boxen). Endkunden für Kamera-Recorder, die privat oder gewerblich tätig sind, müssen keine Lizenz zahlen. Die entsprechende MPEG LA-Gebühren werden von den jeweiligen Herstellern getragen und sind bereits im Verkaufspreis mit einkalkuliert.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Kersbaum
Product Manager Broadcast Germany & Austria
Professional & Broadcast IT Systems Business Europe (PBITS) "

Soweit das Statement von Panasonic Broadcast. Wir haben ähnliche Anfragen bei anderen Herstellern laufen und werden über die Ergebnisse natürlich weiter berichten.

(he)

Infos zum Hersteller: Panasonic Broadcast

Kommentare
Frank R   |12-02-2010 11:34
Die Frage, ob ich mein gerade gedrehtes Material (länger als 12 Minuten) auf meine Webseite zum Download bereit stellen darf, bleibt tatsächlich offen (und wurde im Interview auch nicht gestellt).
Laut den aktuellen Ansagen zu h264 wären dafür Lizenzgebühren fällig.
Und das schlimme ist, dass mich Panasonic nichtmal davon "freikaufen" kann. Ein klares Argument gegen AVCHD?
Krafft   |26-01-2010 12:28
Die Rede ist von Aufzeichnung und vom Schnitt. Eine Frage jedoch bleibt offen: Darf ich das aufgezeichnete AVCHD-Material verkaufen, oder auf meiner Webseite zum Download anbieten?
Paul Sehstedt   |29-01-2010 08:44
Aus der Antwort von Panasonic geht klar hervor, dass der Verbraucher zumindest bei Panasonic keine Lizenzbegühren zahlen muss; falls andere Hersteller eine gegenteilige Auffassung haben, wäre dies ein Fall für die Gerichte.
Die Panasonic-Position ist eindeutig logisch.
Ein wenig abgewandelt würde ein Nachverlangen bedeuten, dass ein Autobesitzer nach dem Kauf eines Neuwagens gebühren an den getriebehersteller zahlen muss.
Anonym   |31-01-2010 07:32
"Eine Frage jedoch bleibt offen: ..."
Sehe ich genau gleich.

Hilfreich wäre auch, wenn in diesem Zusammenhang von Panasonic darauf hingewiesen würde, dass die Lizenz-Hinweise in deren Bedienungsanleitungen sehr "missverständlich" formuliert sind.

Ich habe meinen SD300 schon vor einigen Monaten generell aus der gewerblichen Nutzung herausgenommen und inzwischen abgegeben. Panasonic Pro hatte mir über mehrere Wochen keine Antwort auf die Problematik geben können.
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