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Urheberrecht

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Donnerstag, den 14. Januar 2010 um 10:30 Uhr
Wer einfach mal Fotos oder Filmaufnahmen aus dem Internet lädt und verwendet, muss mit Strafe rechnen. Schon sie auf der Festplatte zu speichern, kann das Urheberrecht verletzen.

Ratgeber: Recht-Tipps für Filmer – Urheberrecht

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Ratgeber:
pfeil_kl Der urheberrechtliche Schutz von Aufnahmen

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Ausgabe 2/2010

Der Fotograf und Filmer hat als Urheber der jeweiligen Aufnahmen das alleinige Recht, diese zu vervielfältigen, zu verbreiten oder im Internet zu veröffentlichen. Verwendet ein Dritter die Aufnahmen, ohne zuvor die Erlaubnis des Urhebers einzuholen, kann der Urheber vom Verwender Unterlassung und Schadensersatz fordern.

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