Schön dass Herr Leske kurz etwas zum Thema gesagt hat. Danke VAD fürs nachfragen!
Die Formulierung "ändert sich erst einmal nichts" lässt viel Spielraum. Tatsache ist, dass in den AVCHD-Handbüchern ausschließlich die private Nutzung erlaubt wird (non-commercial), während der Hinweis in den HDV-Handbüchern sich nur auf den "persönlichen Gebrauch" bezieht. Und der kann natürlich auch kommerziell sein.
Also sollten entweder die Hersteller die mpegLA dazu bringen, dass man die Formulierung aus den HDV-Handbüchern wieder verwenden darf, oder ein für alle Mal klarstellen, dass jeder kleine Hochzeitsfilmer und Filmemacher zwingend das License-Agreement bei der mpegLA unterschreiben muss.
Das Problem ist anscheinend, dass kein einziger Hersteller-Verteter sich traut, eine verbindliche Auskunft zu diesem Thema zu geben. Oder wissen die Hersteller selbst nicht, welche Rechte ihre Kunden bei der Nutzung einer AVCHD-Kamera haben?
Vielleicht traut sich ja doch mal ein Vertreter der Hersteller eine klare, verständliche und vor allem verbindliche Aussage hierüber zu veröffentlichen.
Nicht einmal von der mpegLA erhält man rechtsverbindliche Auskunft. Diese legt einem nur nahe "dass die title-by-title-Lizenz für einen nützlich wäre". Was auch immer das bedeuten soll.
Übrigens: Bis Ende des Jahres 2010 sind Clips bis zu einer Gesamtlänge von 12 Minuten royalty-free. Gut für Industrie- und Werbefilmer. Schlecht für Hochzeitsfilmer.
Und was ist ab 2011?
Bei HDV fand ich verständliche Formulierungen, wo es nur um die Vervielfältigung ging. Bei AVCHD ist dann wohl auch die Kamera betroffen - oder nicht oder doch?
Das Chaos hat einen Namen: AVCHD!


