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Der Darstellervertrag

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Freitag, den 10. Juli 2009 um 11:00 Uhr
Das Recht am eigenen Bild reicht sehr weit. Deshalb sollten sich Fotografen und Filmer bei Aufnahmen mit Darstellern unbedingt die Rechte zusichern lassen.

Ratgeber: Das Recht am eigenen Bild - Teil 3: Darstellervertrag

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Ratgeber:
pfeil_kl Das Recht am eigenen Bild - Teil 3: Darstellervertrag


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Ausgabe 5/2009

Das Recht am eigenen Bild reicht sehr weit. Deshalb sollten sich Fotografen und Filmer bei Aufnahmen mit Darstellern unbedingt die Rechte zusichern lassen.

Grundsätzlich haben auch Models, Darsteller und Schauspieler das Recht am eigenen Bild. Daher sollte bereits vor Herstellung von Aufnahmen ein Vertrag über die weitere Verwertung der Filmaufnahmen geschlossen werden.

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